Thüringen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Thüringen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag.

Desweiteren gilt die § 8 Nachbarschaftshilfe der VO.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Thüringen, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu AUPA des Bundeslandes Thüringen.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Ausreichendenr Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe verursacht oder erleidet werden.

Steuerliches

Einnahmen aus pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung sind mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI (125 Euro/Monat) steuerfrei, wenn damit eine „sittliche Pflicht“ gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllt wird.