Schleswig-Holstein
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Alltagsförderungsverordnung - AföVO.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Information für Nachbarschaftshelfer*innen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Anerkennungsvoraussetzungen

Schulung
Von den Pflegekassen anerkannter Kurs zur Nachbarschafshilfe im Umfang von mind. 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bzw. Nachweis innerhalb der nächsten 6 Monate nach der Registrierung. Mind. alle 3 Jahre Auffrischung über 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen aufgrund beruflicher Qualifikationen oder ehrenamtlicher Tätigkeit.

Volljährigkeit
Die Person muss volljährig sein.

Aufwandsentschädigung
Nachbarschaftshelfer:innen erhalten für Unterstützungsleistungen Aufwandsentschädigung von höchstens 8,00 € je Stunde. Sie können maximal 30 Stunden je Kalendermonat pflegebedürftige Personen unterstützen.

Verwandtschaft
Leistungserbringende Person darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Betreuungsanzahl
Es besteht keine Einschränkung bezüglich der Betreuungsanzahl.

Registrierung
Registrierung beim Landesamt für soziale Dienste SH.

Wohngemeinschaft
Leistungserbringende dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der unterstützungsbedürftigen Person leben.

Umkreisbegrenzung
Es besteht keine Umkreisbegrenzung.

Pflegepersonen
Darf nicht als „Pflegeperson“ für die pflegebedürftige Person registriert sein.

Tätigkeitsbereiche
Folgende Aufgaben können von einem/r Nachbarschaftshelfer/in z.B. übernommen werden: Begleitung zu Arzt und anderen Terminen, Einkäufe tätigen, Hilfe im Haushalt, gemeinsame Freizeitgestaltung, Hilfe im Garten, Sonstiges
Abrechnung
Die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe erfolgt mit der jeweiligen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung wird benötigt.