Nordrhein-Westfalen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Nachbarschaftshilfe NRW des Bundeslandes NRW.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pflegekassen oder über die Sammel-
versicherung der Länder. Es sollte ein privater Versicherungsschutz vorhanden sein
(z. B. Haftpflicht und Unfallversicherung)

Steuerliches

Grundsätzlich müssen Aufwandsentschädigungen und Einkünfte aus ehrenamtlichen
Tätigkeiten in voller Höhe beim Finanzamt angegeben werden. Für bestimmte Tätig-
keiten sind jedoch Freibeträge definiert. Dazu gehören ehrenamtliche Tätigkeiten im
Rahmen einer „sittlichen Pflicht“ für nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen,
also auch die Nachbarschaftshilfe. Leistungen der Pflegeversicherungen sind in die-
sem Fall grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EstG)

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