Bremen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Bremen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Website Dienstleistungszentren in Bremen des Bundeslandes Bremen.
Anerkennungsvoraussetzungen

Schulung
Kostenloser 20- stündiger Kurs (auch online), der einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden muss.

Volljährigkeit
Die Person muss volljährig sein.

Aufwandsentschädigung
Nachbarschaftshelfer:innen wie Alltagsassist:innen erhalten eine aktuelle Aufwandsentschädigung in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde; Maximale monatliche Aufwandsentschädigung: 250 Euro / Maximale jährliche Aufwandsentschädigung: 3.000 Euro.

Registrierung
Dienstleistungszentrum; Organisierte Nachbarschaftshilfe für Menschen ohne Pflegegrad: Vertrag mit dem DLZ über 29 Euro pro Monat / Alltagsassistenz für Menschen mit Pflegegrad: Vertrag mit DLZ über 35 Euro pro Monat und Mögl. den Entlastungsbetrag zu nutzen.

Tätigkeitsbereiche
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, einkaufen, kochen / Persönliche Begleitung: zum Einkaufen, zum Arzt, zur Bank, zu Ämtern und Behörden, bei Spaziergängen / Persönliche Hilfen: Gesellschaft leisten, Gespräche, Vorlesen. Was Ehrenamtliche nicht machen: komplette Haushaltsreinigung, Fahrdienste, Bankgeschäfte. Keinerei pflegerische und medizinische Tätigkeiten.

Sonstige Nachweise
Polizeiliches Führungszeugnis.
Abrechnung
Es muss monatlich ein Stundenzettel ausgefüllt werden, der vom DLZ abgezeichnet wird. Dieser wird dann von der zu betreuenden Person bei der Pflegekasse eingereicht.
Versicherungsschutz
Als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer über das DLZ Unfall- und Haftpflicht versichert.
Steuerliches
Leitfaden für Ehrenamtliche der Dienstleistungenszentren (DLZ)