Bremen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Bremen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Website Dienstleistungszentren in Bremen des Bundeslandes Bremen.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer über das DLZ Unfall- und Haftpflicht versichert.

Steuerliches

Leitfaden für Ehrenamtliche der Dienstleistungenszentren (DLZ)