Rheinland- Pfalz

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Rheinland- Pfalz. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamtes sowie über die Förderung der Selbsthilfe.

Desweiteren gilt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von Initiativen des Ehrenamts und der Förderung der Selbsthilfe für pflegebedürftige Menschen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der häuslichen Pflege.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Rheinland- Pfalz, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft . Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Bundeslandes Rheinland- Pfalz.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Für die Ausübung der Tätigkeit besteht ein ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht und Unfallversicherung).

Sonstiges

Informationsfilm und FAQ im unteren Bereich der Website der Servicestelle