Mecklenburg-Vorpommern

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz besteht im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements über die Sammelversicherung des Sozialministeriums.

Sonstiges

Unterstützt werden dürfen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat.