Sachsen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Sachsen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Bundeslandes Sachsen.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert

Steuerliches

Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe sind grundsätzlich einkommensteuerrelevante Einnahmen. Wenn Sie im bürgerschaftlichen Engagement nur eine Person betreuen, ist diese Tätigkeit einkommensteuerfrei (§ 3 Nummer 36 EStG, „Erfüllung einer sittlichen Pflicht“). Die Einnahmen müssen aber immer in der Steuererklärung angegeben werden.

Sonstiges

Nachbarschaftshilfe wird ausschließlich in Einzelbetreuung erbracht

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