Sachsen-Anhalt

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Pflege-Betreuungs-Verordnung.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Es besteht kein Versicherungsschutz.

Steuerliches

Es besteht Steuerfreiheit.

Sonstiges

Ja, es kann auch mehr als nur ein/e Nachbarschaftshelfende/r pro Pflegebedürftigem bei der Pflegekasse gemeldet sein. Abfordern können Pflegebedürftige jedoch insgesamt maximal 125 € pro Monat bei ihrer zuständigen Pflegekasse. Dieser Entlastungsbetrag kann dann individuell auf die Nachbarschaftshelfenden aufgeteilt werden.