Bayern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Bayern. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Teil 8, Abschnitt 5).
Desweiteren gilt die Weiterführende Verordnung (Hinweise zum Vollzug der AVSG).
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Bayern, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Ehrenamtlich tätige Einzelpersonennach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG des Bundeslandes Bayern.
Anerkennungsvoraussetzungen

Schulung
Es gibt kostenfreie verpflichtende Schulungsformate bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern (Basisschulung mit 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten). Liegt eine geeignete Qualifikation vor, muss vor der Registrierung keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden.

Volljährigkeit
Die ehrenamtlich tätige Einzelperson muss mind. 16
Jahre alt sein – bei Minderjährigkeit muss eine
Genehmigung der Sorgeberechtigten vorliegen
Aufwandsentschädigung
Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag.

Verwandtschaft
Die ehrenamtlich tätige Einzelperson darf weder
verwandt noch verschwägert bis zum 2. Grad mit der
Person sein, die sie unterstützt.
Betreuungsanzahl
Die ehrenamtlich tätige Einzelperson darf nicht mehr als 3 Menschen mit Pflegegrad pro Monat unterstützen.

Registrierung
Die Regestrierung erfolgt über das Registrierungsformular. Optional: Institutionskennzeichen beantragen. Eine Registrierung stellt die Voraussetzung dar, um
die erbrachte Unterstützung über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abzurechnen.
Wohngemeinschaft
Leistungserbringende dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der unterstützungsbedürftigen Person leben.

Tätigkeitsbereiche
Einkaufen, Fahrdienste, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Ärzten und Gesellschaft leisten. Pflegerische sowie hausmeisterliche Tätigkeiten (z. B. Gartenarbeit und Schneeräumen) sind ausgeschlossen.
Abrechnung
Formular zur Erstattung der Aufwandsentschädigung und zur Abrechnung mit der Pflegekasse
Versicherungsschutz
Die ehrenamtlich tätige Einzelperson verfügt über
einen ausreichenden Versicherungsschutz
(Haftpflicht- und Unfallversicherung).
Steuerliches
Informationen zur Versteuerung der Aufwandsentschädigung in den FAQ