Bayern

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Bayern. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Teil 8, Abschnitt 5).

Desweiteren gilt die Weiterführende Verordnung (Hinweise zum Vollzug der AVSG).

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Bayern, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Ehrenamtlich tätige Einzelpersonennach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG des Bundeslandes Bayern.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Die ehrenamtlich tätige Einzelperson verfügt über
einen ausreichenden Versicherungsschutz
(Haftpflicht- und Unfallversicherung).

Steuerliches

Informationen zur Versteuerung der Aufwandsentschädigung in den FAQ

Sonstiges

FAQ zum Format