Hamburg
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Hamburg. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung - HmbPEVO.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Online-Registrierung des Bundeslandes Hamburg.
Anerkennungsvoraussetzungen

Schulung
In Hamburg ist eine Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer auch ohne eine Schulung möglich. Informationen und Unterlagen zur Registrierung finden Sie auf der Webseite der „Servicestelle Nachbarschaftshilfe“ oder bei der „Online-Registrierung über den Hamburg Service“.

Volljährigkeit
Die Person muss volljährig sein.

Aufwandsentschädigung
Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen können mit bis zu 5 Euro pro Stunde für ihren Aufwand entschädigt werden, für geldliche Aufwendungen (z.B. Fahrkarte, Eintrittsgelder).

Verwandtschaft
Die Nachbarschaftshilfe darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Betreuungsanzahl
Eine Nachbarschaftshilfe kann höchstens zwei pflegebedürftige Personen betreuen.

Registrierung
In Hamburg koordiniert die „Servicestelle Nachbarschaftshilfe“ die Anerkennung. Hierfür ist eine Registrierung im Tandem notwendig. Diese kann schnell und unkompliziert direkt Online über die Webseite der Nachbarschaftshilfe erfolgen. Sofern Nachbarschaftshelfer und Angehörige keinen Internetzugang haben, ist die Registrierung auch per Brief durch Ausdruck der Registrierungsunterlagen möglich.

Wohngemeinschaft
Leistungserbringende dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der unterstützungsbedürftigen Person leben.

Umkreisbegrenzung
unbegrenzt

Pflegepersonen
Die Person darf nicht gleichzeitig als Pflegeperson eingetragen sein.

Tätigkeitsbereiche
Begleitung (z. B. zur Arztpraxis, Spaziergänge etc.), Gesellschaft leisten, Kleine Besorgungen, Unterstützung bei der Hausarbeit, Unterstützung bei Schriftverkehr. Grund- und Behandlungspflege darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden!

Sonstige Nachweise
Eine angestellte Haushaltshilfe/ Betreuungshilfe benötigt einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Schulungsnachweis und einen Arbeitsvertrag.
Abrechnung
Die Abrechnung findet durch die leistungsberechtigte Person mit der entsprechenden Pflegekasse statt.
Versicherungsschutz
Registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sind über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe haftpflichtversichert und über die Unfallkasse Nord unfallversichert.
Steuerliches
Bis zu 1.500 € pro Kalenderjahr bei Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Insgesamt bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr bei Betreuung von zwei pflegebedürftigen Personen gem. § 3 Nr. 36 EstG. Gem. § 5 Abs. 6 der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) erfolgt eine Deckelung der in Hamburg geltenden Aufwandsentschädigung auf 2.400 €. Der einkommensteuerlich relevante Betrag bleibt hiervon unbenommen.
Sonstiges
Telefonische Sprechzeiten der Servicestelle Nachbarschaftshilfe: montags von 10:00-14:00 Uhr und mittwochs von 12:00-14:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr