Hamburg

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Hamburg. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung - HmbPEVO.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Online-Registrierung des Bundeslandes Hamburg.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sind über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe haftpflichtversichert und über die Unfallkasse Nord unfallversichert.

Steuerliches

Bis zu 1.500 € pro Kalenderjahr bei Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Insgesamt bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr bei Betreuung von zwei pflegebedürftigen Personen gem. § 3 Nr. 36 EstG. Gem. § 5 Abs. 6 der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) erfolgt eine Deckelung der in Hamburg geltenden Aufwandsentschädigung auf 2.400 €. Der einkommensteuerlich relevante Betrag bleibt hiervon unbenommen.

Sonstiges

Telefonische Sprechzeiten der Servicestelle Nachbarschaftshilfe: montags von 10:00-14:00 Uhr und mittwochs von 12:00-14:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr