Niedersachsen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - AnerkVO SGB XI.

Desweiteren gilt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Niedersachsen, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Entlastungsbetrag - Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI des Bundeslandes Niedersachsen.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Es besteht subsidiärer Versicherungsschutz durch den Rahmenvertrag des Landes mit der VGH-Versicherung. Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig.

Steuerliches

Steuerliche Informationen für Ehrenamtliche