Niedersachsen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - AnerkVO SGB XI.
Desweiteren gilt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Niedersachsen, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Entlastungsbetrag - Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI des Bundeslandes Niedersachsen.
Anerkennungsvoraussetzungen

Schulung
Die Nachbarschaftshilfe muss einen auf das Angebot abgestimmten Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert haben (kostenloser Pflegekurs der Pflegekassen). Auffrischung nach 2 Jahren.

Volljährigkeit
Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigung, die 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreitet. 2024: 10,54 Euro, 2025: 10,89 Euro

Verwandtschaft
Die Nachbarschaftshilfe darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Betreuungsanzahl
Keine Angabe zur Anzahl maximal möglicher Betreuungspersonen.

Registrierung
Anerkennung beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Wohngemeinschaft
Leistungserbringende dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der unterstützungsbedürftigen Person leben.

Pflegepersonen
Darf nicht bei der Pflegekasse als „Pflegeperson“ für die pflegebedürftige Person registriert sein.

Tätigkeitsbereiche

Sonstige Nachweise
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses / Teilnahme an einem
Erste-Hilfe-Kurs (VBG / DGUV zertifizierte Kurse) oder weniger 5 Jahre her.Abrechnung
Die Leistungen werden mit den Pflegebedürftigen abgerechnet, die die Erstattung bei ihrer Pflegekasse beantragen. Wenn die Pflegebedürftigen eine Abtretungserklärung unterschreiben, ist eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Versicherungsschutz
Es besteht subsidiärer Versicherungsschutz durch den Rahmenvertrag des Landes mit der VGH-Versicherung. Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig.