Saarland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Saarland. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Desweiteren gilt die § 2a Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer aus VO.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen in Saarland, Informationen zum Versicherungsschutz sowie steuerrechtliche Hinweise.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Nachbarn helfen Nachbarn des Bundeslandes Saarland.

Anerkennungsvoraussetzungen

Versicherungsschutz

Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz für Schäden, die bei der Leistungserbringung verursacht werden (Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro) vorliegen